Re: Geschwindigkeitsmesser (Tacho) - STVZO?


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Abgeschickt von sascha - sas am 20 April, 2009 um 14:03:24:

Antwort auf: Re: Geschwindigkeitsmesser (Tacho) - STVZO? von Jens R. am 17 April, 2009 um 17:18:00:

: Hi,

: für den TÜV kannst Du einen digitalen Fahrradtacho montieren. Ganz pingelige Prüfer verlangen dann auch eine Beleuchtung, dann mußt Du Dir halt was basteln. Übrigens bin ich der Meinung, daß man auf einer 101 nicht unbedingt einen teuren Corbin braucht. Andere Tachos der 20er sind viel billiger, früher wurde auch nachgerüstet.

: Gruß Jens


Hallo Jens und alle anderen...
Digitalen Fahrradtacho habe ich besorgt; und den Abnehmer bereits so bearbeitet, das der wenigstens einigermaßen in die "dicken" (dicker halt als beim Fahrrad) Speichen hält.

Tja, und dann?
Wo soll das Gegenstück der Abnahme hin? Am Vorderrad schwingt alles, dann wird der Magnetische Kontakt unterbrochen. Ganz abgesehen von der Distanz Speiche zu Gabel (ca. 3-4cm). "Empfang" zu schwach, Kabel zu Kurz, etc.
Da bedarf es zusäzlich Baulicher Maßnahmen - Kosten.

Und wegen TÜV. Ha Ha Ha.
Ich kann ja nochmal zusammenschreiben: Indian am 10. Januar 09 zur Werkstatt zwecks Vollabnahme (zur Erlangung von Papieren - Gutachten §21...) 1. Gutachten falsch (Zulässig Gesamtgewicht viel zu wenig, einige andere techische Angaben falsch). 2. Gutachten mit Hilfe eines "TÜV Indian Fachmann" aus PLZ:7... wieder aber anders falsch (Falsche Reifengößen, und weitere unwichtigere Angaben falsch). 3. Gutachten bzw. Handschriftliche Änderungen im 2. Gutachten da man (Zitat: Jetzt nicht schon wieder ein neues macht, meldet etc.)auch falsch. Obwohl ich ohne H-Kennzeichen anmelden will habe ich in der Emmissionsklasse "Historisches Fahrzeug" drinstehen und müsste somit (laut Zulassungsstelle) mit H-Kennzeichen fahren. Will und werde ich aber nicht! Also, 4. Gutachen steht an. Nerven aller Beteiligten liegen blank. Thema Kennzeichengröße noch garnicht angesprochen. TÜV meint das macht Zulasungsstelle und die sagen wenn da was kleines (Engschrift auf 130x210mm)draufsoll dann schreibt der TÜV das ins Gutachten (Bauartbedingt). Und so werde ich im Kreis herum geschickt :-( Ich bin bereits darum Bemüht die Chef's von TÜV Rheinland und Zulassung persönlich aufzusuchen um meine knifflige Sachlage zu schildern und Kompetente Hilfe/Lösung zu ersuchen. An den 0815 Sachbearbeitern mit Ihren PC-Eingabemasken kommt man nicht vorbei. Ganz abgesehen von schwankenden Informationen. Laut Kraftfahrtbundesamt benötige ich für meine aus den USA stammende Indian ohne dt. Papiere nur dieses §21 Gutachen. Dann sitzt man zum 3. mal mit eineim Berg von Unterlagen bei der Zulassungsbehörde, da will die Tante auf einmal nen Kaufvertrag sehen. Ich könnte noch 2-3 Seiten Text weiterschreiben und dann könnte man damit nochmal nen Werner-Comic drehen. Aber ich finde den ganzen Zauber nicht mehr lustig.

Nette Indian Grüße, wenn mein Hobel endlich mal fahren darf komme ich mal bei Dir vorbei.



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