Abgeschickt von Peter Pitzen am 04 September, 2005 um 22:00:25
Antwort auf: kleines kennzeichen von Edgar Pirek am 08 Juli, 2005 um 11:42:02:
: lt. meinem kfz.-brief "darf das hintere amtl. kennzeichen dem muster der anlage V entsprechen. hier in münchen erzählen mir die, daß ohnehin nur kennzeichen mit europahinweis möglich sind und kleinere schilder eine ausnahmebescheinigung des tüv´s benötigen !! wer weis was dazu ??
Bei mir steht im Schein für Kennzeichen nach Anlage V Muster A erf.Kennz 255 x 130 mm, Zugelassen in München beim TÜV Ridlerstraße bzw. bei der Zulassungsstelle in München dort um die Ecke 2002. Das ist jedenfalls kein Kuchenblech und was kleineres wirst du kaum kriegen! Brauchst du eine Kopie vom Schein?